Jede Gesellschaft von Menschen trägt den Gedanken der Ordnung und damit auch die Idee des Rechts bereits in sich. Gleiches gilt für die Idee des Staates als der politischen Organisationsform der (zwischen-)menschlichen, und für die internationale Gemeinschaft als die Organisationsform der (zwischen-) staatlichen Gesellschaft.
Während in früheren Zeiten die Strukturen von Recht und Staat so einfache waren, daß es grundsätzlich jedermann möglich war, sich ohne weiteres am Rechtsleben zu beteiligen, ist es in der hochspezialisierten und darum in allen Bereichen arbeitsteiligen Gesellschaft von heute notwendig geworden, auch in den Bereichen von Recht und Staat auszubilden, damit der Gesellschaft eine ausreichende Zahl von im Recht Kundigen zur Verfügung steht. Die Komplexität der heutigen Lebensverhältnisse lassen aber auch eine isolierte rechtliche Betrachtungsweise in vielen Fällen unzureichend erscheinen und verlangen nach einem interdisziplinären Herangehen.
Dementsprechend bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät eine breitgefächerte Grundausbildung und vertieftes Spezialwissen in den verschiedensten Teilgebieten an, um so das Verständnis für interdisziplinäre Aufgabenstellungen und das Potential zum Generalisten, der in der Lage ist, das Recht als Kulturerscheinung in seiner gesamten historischen Tiefe und dogmatischen Differentziertheit sowie auch in seinen gesellschaftlichen Voraussetzungen und Folgen zu verstehen und im Einzelfall einer Lösung zuzuführen, sicherzustellen. Den Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät soll bezüglich Qualität und Breite der Ausbildung national und international hächstes Niveau geboten werden.
Diese breitgefächerte Ausbildung sichert vor allem eine umfassende Berufsvorbildung und läßt damit das Österreichische Modell einer wissenschaftlichen Ausbildung an der Universität und darin anschließenden Ausbildung in der Praxis intakt. Der Notwendigkeit des lebensbegleitenden Lernens trägt das postgraduale Angebot der Fakultät Rechnung.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät ist sich bewußt, daß die bloßes Vermittlung von Fachwissen nicht ausreicht, um die komplexen gesellschaftlichen Probleme von heute zu bewältigen und gleichzeitig dem Einzelnen einen Zugang zu den Grundfragen der menschlichen Existenz zu eröffnen. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bekennt sich daher zu Bildung durch Wissenschaft, die nicht nur eine sachbezogene Einstellung und klare Urteilsfähigkeit sichert, sondern insbesondere auch intellektuelle Redlichkeit mit Toleranz und erhöhtem wertbezogenen Verantwortungsbewußtsein für Gesellschaft und Umwelt verbindet.
Neben der Aus- und Weiterbildung der Studierenden fördert die Rechtswissenschaftliche Fakultät die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter auf allen Ebenen sowie deren berufliche Mobilität. Einen hohen Stellenwert haben dabei die didaktische Ausbildung und die Vorbereitung auf Führungsaufgaben ebenso wie die Fähigkeit zur Teamarbeit.