Anerkennung von Prüfungen - Ausland.

Hier findest du alle Informationen zur Anerkennung, wenn du als Studierende*r der JKU im Rahmen von Austauschprogrammen Prüfungen im Ausland absolvierst. Prüfungen, die du ohne Austauschprogramm im Ausland absolviert hast, sind über den Punkt Anerkennung - Inland zu beantragen.

Die Bestätigung der Anrechenbarkeit der im Ausland geplanten Prüfungen VOR Antritt des Auslandsaufenthalts, der sogenannte "Vorausbescheid", ist wesentlicher Bestandteil eines Austauschprogramms (und des Austauschstipendiums).

Beim Antrag werden zum einen die Prüfungen angeführt, die man an der Gastuniversität absolvieren möchte, zum anderen die Prüfung/en gemäß Curriculum an der JKU.

Stelle den Antrag unter "Antrag stellen: Ausland" über AUWEA NG, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (Antrag VOR/WÄHREND des Auslandsaufenthalts), um einen "Vorausbescheid" zu erhalten. Stelle nach dem Auslandsaufenthalt den "finalen" Anerkennungsantrag ebenso unter "Antrag stellen: Ausland" über AUWEA NG, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (Antrag NACH Beendigung des Auslandsaufenthalts) um die im Ausland absolvierten Prüfungen im Studium anerkannt zu bekommen.

Nähere Informationen zur Antragstellung findest du im Merkblatt Auslandsanerkennungen, öffnet eine Datei.

Für Studierende der technischen und naturwissenschaftlichen Studien gilt:

Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes

Bevor du den Antrag für den "Vorausbescheid" stellst, nimm Kontakt mit dem*der zuständigen Anerkennungspräses auf und hole dessen*deren Beratung ein, sofern du nicht nur freie Studienleistungen im Ausland absolvierst.

Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes

Hast du bereits einen positiven Vorausbescheid zu den geplanten Prüfungen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes erhalten und ergaben sich keine Änderungen während des Auslandsaufenthaltes, dann stelle den "finalen" Anerkennungsantrag über AUWEA NG, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Gibt es Abweichungen zum Vorausbescheid oder hast du keinen Vorausbescheid (und nicht nur freie Studienleistungen im Ausland absolviert), nimm Kontakt mit dem*der zuständigen Anerkennungspräses auf und hole dessen*deren Beratung ein. Stelle danach den "finalen" Anerkennungsantrag über AUWEA NG, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.